Ihre individuelle Ledertasche – handgefertigt in München
Manche Taschen erzählen eine Geschichte. Ihre.
Bei LANA DIESER entstehen Unikate – individuell gefertigt nach Ihren Wünschen, aus feinsten Ledern, mit Liebe zum Detail und der Sorgfalt echter Handwerkskunst. Ob besondere Farben, persönliche Maße oder einzigartige Funktionalität – gemeinsam gestalten wir eine Tasche, die exakt zu Ihnen passt.
Was kann personalisiert werden?
Sie wählen – wir fertigen. Ihre Wunsch-Tasche kann individuell angepasst werden in:
• Modell & Form: von Clutch bis Weekender
• Lederart & Farbe: glatt, genarbt, geprägt – in klassischen oder kräftigen Tönen
• Innenfutter: Leder, Wollfilz oder wasserabweisende Stoffe
• Riemen & Griffe: individuell in Länge und Breite
• Innenaufteilung: Laptopfach, Handyfach, Reißverschlüsse oder Kartensteckfächer
• Details: Initialen, Prägung, Kontrastnähte, Logo-Prägung oder ganz ohne
Jede Tasche wird in unserer Boutique-Werkstatt in München speziell für Sie gefertigt – ein echtes Einzelstück mit Charakter
So funktioniert Ihre Maßanfertigung
1. Kontaktaufnahme:
Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Formular oder direkt per E-Mail.
2. Persönliche Beratung:
Gerne beraten wir Sie in der Boutique oder telefonisch zu Materialien, Modellen und Details.
3. Entwurfsphase & Materialauswahl:
Wir besprechen Ihre Vorstellungen, zeigen Ihnen Muster und erstellen einen individuellen Entwurf.
4. Freigabe & Fertigung:
Sobald alle Details abgestimmt sind, beginnen wir mit der Herstellung Ihrer Tasche – präzise, sorgfältig, von Hand.
5. Abholung oder Versand:
Nach Fertigstellung erhalten Sie Ihre Tasche in unserer Boutique oder bequem per Versand.
Preisrahmen & Lieferzeit
Individuelle Anfertigungen starten ab 480 € – je nach Modell, Material und Aufwand.
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 bis 6 Wochen.
Jede Tasche ist ein Unikat – gefertigt mit Hingabe, Erfahrung und Stilbewusstsein.
Wichtig: Diese Tasche wird nach Ihrer Bestellung individuell gefertigt. Bitte beachten Sie, dass personalisierte Einzelstücke vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind (§ 312g BGB).